Kubsdorf

Von Levin Freiherr von Wintzingeroda-Knorr

Kr. H. Gemeindebezirk Döringsdorf und wahrscheinlich Gemeindebezirke Faulungen, Hildebrandshausen und Lengenfeld, an der Stelle des jetzigen einzeln gelegenen Rittergutes Keudelstein. Der Ort wird erst bekannt, nachdem er längst eingegangen und das genannte Gut an seine Stelle getreten war.

Wolf nennt Kubsdorf II, S. 7 unter den Wüstungen im Bezirke des Schlosses Bischofsstein mit dem Bemerken: „war schon vor 1552 eine Wüstung. Bernd von Keudel soll nachher den jetzigen Keudelstein daselbst haben bauen lassen" — s. u. z. J. 1577 bis 1677 —.

Diese Angaben sind von Werneburg S. 99 übernommen. Jetzt ist Kubsdorf in der Gegend völlig unbekannt. Wahrscheinlich war der Ort ebenso wie das benachbarte Dorf Döringsdorf ein Teil des hessischen Amtes Wanfried und gelangte erst durch den Vertrag von 1583. Septembers. an Mainz. — Wolf II, S. 62,66, Note. — Es folgen deshalb auch die Nachrichten betreffend Döringsdorf, insoweit sie auch auf Keudelstein beziehungsweise Kubsdorf Bezug haben.

Um 1577(72) bis 1677.
„Döringsdorf ist innerhalb 100 Jahren von Neuem zu Bauen angefangen und zuvor keine Wüstung und in weiland Philipps d. E. und Wilhelms, Vater und Sohn, Landgrafen von Hessen Händen .gewesen; fürdess durch Heirat einer Keudelin an Asmus von Butler kommen, von dem es an das Haus Hessen gelangt. — Ist aber 1583, soweit das Gehölz „die Ulrichsbirke" reichet, durch weiland Erzbischof Wolfgang von Mainz an das Erzstift gekommen, allein die Inhaber der Länderei, jenseits „der Centsteine" gelegen, müssen ungeachtet solche unserem gnädigen Herrn mit Zinsen, Lehen und Diensten zugewiesen, dem Amte Wanfried mit Volge, Reis und Steuer gewärtig sein. Das Gehölz die „Ulrichsbirke" gehört dem gen. Herrn, „die Geisliethe" (ca. 4 Acker) der Gemeinde; grenzt mit den Keudel (Wilhelm und seine Brüder) zu Keudelstein wegen ihres Ansitzes, so nun durch ihren Vater, Bernd Keudel, erbaut." — „Die (Einwohner) von Hildebrands-hauseu dienen den Keudel mit dem Pferde und mit der Hand nach dem von (dem Oberamtmann des Eichsfeldes) Stralendorf errichteten Vertrage. .... Schäferei haben die Unterthanen (zu Hildebrandshausen) gehabt, als aber Berld Keudel innerhalb 20 und etlicher Jahre zum Keudelstein, so propie Kubsdorf genannt und eine Wüstung gewesen, einen neuen adligen Ansitz baute, hat er die Schäferei mit 600 Stück zu diesem Besitze gezogen. —

Die Pless (nachträglich hinzugefügt 1800 Morgen) gehört den Keudel und in ihren Burgsitz zu Bischofsstein. — Am 9. Oktober 1572 wurden die Zeugen zwischen den Unterthanen zu Faulungen, Hildebrandshausen und Lengenfeld einer- und dem Keudel zu Schwebda andererseits durch den Oberamtmann Kaspar von Berlepsch verglichen und der Vertrag durch Erzbischof Daniel ratificiert. — Der Streit war über etliche Reisighölzer und Länderei entstanden, welche die Keudel als ihr Eigentum beanspruchten. Die Setzung der Steine und die Zinszahlung begann 1577, da die Keudel „das Sperbersland" in die Wüstung Kubsdorf ziehen wollten."

(Bischofst. J. B. Blatt 105; 108; 239; 240; 242. — Das Saalbuch hat S. 377,383 u. S. 548/51 fast genau die gleichen Angaben. Die „Ulrichsbirke", noch jetzt ein fiskalisches Gehölz, liegt zwischen Keudelstein und Döringsdorf. Die „Centsteine" müssen also recht weit nordöstlich der jetzigen Grenze zwischen den Provinzen Hessen und Sachsen gestanden haben. Die Centsteine, deren Vorhandensein an Ort und Stelle völlig unbekannt, sind nicht aufzufinden gewesen. — Ob Wolf besondere Unterlagen zu Gebote standen, auf Grund deren er die Erbauung des Keudelstein in das Jahr 1552 setzt, oder ob er nur 20 Jahre von dem Vertrage von 1572. Oktober 9. zurückrechnete, ist nicht zu ermitteln gewesen. Auch dieser Vertrag ist bis jetzt nicht aufgefunden. Die Bezeichnungen „Geisliethe" und „Sperbers Land" sind nicht mehr gebräuchlich.)

Levin Freiherr von Wintzingeroda-Knorr
(Quelle: Die Wüstungen des Eichsfeldes : Verzeichnis der Wüstungen, vorgeschichtlichen Wallburgen, Bergwerke, Gerichtsstätten und Warten innerhalb der landräthlichen Kreise Duderstadt (Provinz Hannover), Heiligenstadt, Mühlhausen (Land und Stadt) und Worbis (Provinz Sachsen) / hrsg. von der Historischen Commission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt. Halle: Hendel, 1903.)